Ratgeber · Kosten & Steuern

Kosten und Steuern beim Ferienhaus im Ausland

Stand: November 2026 · ca. 8 Minuten Lesezeit

Der Kaufpreis ist nur der Anfang. Ein Ferienhaus im Ausland kostet beim Kauf Nebenkosten, jedes Jahr Steuern und Unterhalt und beim Verkauf oder Erbfall oft noch einmal Steuern, manchmal in zwei Ländern. Dieser Artikel vergleicht Frankreich, Spanien und Dänemark und zeigt, wo die größten Posten liegen.

Kaufnebenkosten im Vergleich

Die Kaufnebenkosten unterscheiden sich stark. In Frankreich und Spanien liegen sie über dem deutschen Niveau, in Dänemark deutlich darunter.

LandBestandsimmobilieNeubauGrößter Posten
Frankreichca. 7–8,5 %ca. 2–3 %Grunderwerbsteuer und Notar („frais de notaire“)
Spanienca. 8–13 %ca. 11–13 %Grunderwerbsteuer ITP (je nach Region und Preis etwa 6–13 %), bei Neubau 10 % Mehrwertsteuer plus Stempelsteuer AJD
Dänemarkca. 1–2 %ähnlichGrundbuchgebühr: 1.850 Kronen plus 0,6 % des Preises, dazu Berater

Dazu kommen in allen Ländern Kosten für einen eigenen Anwalt, Übersetzungen und gegebenenfalls die Finanzierung. In Frankreich haben viele Départements die Grunderwerbsteuer seit 2025 leicht angehoben. In Spanien hängt viel von der Region ab: Andalusien und Madrid liegen am unteren Ende, Katalonien und Valencia höher.

Ein wichtiger Unterschied in Dänemark: Ein Ferienhaus dürfen Deutsche ohne Wohnsitz dort in der Regel gar nicht kaufen. Die niedrigen Nebenkosten betreffen also vor allem Käufer, die nach Dänemark ziehen. Mehr dazu im Artikel Immobilie kaufen in Dänemark als Deutscher.

Laufende Steuern auf das Haus

Frankreich

Spanien

Dänemark

In Deutschland fallen auf ein selbst genutztes Ferienhaus im Ausland keine Steuern an.

Vermietung: Wo die Mieteinnahmen versteuert werden

Wer sein Ferienhaus vermietet, zahlt auf die Einnahmen Steuern im Land, in dem das Haus steht. So sehen es die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschlands mit Frankreich, Spanien und Dänemark vor.

In Deutschland sind diese Mieteinnahmen nach den drei Abkommen in der Regel steuerfrei. Anders als bei vielen anderen Einkünften gilt hier meist auch kein Progressionsvorbehalt: Seit 2009 erhöhen Mieteinnahmen aus Immobilien in der EU und im EWR den deutschen Steuersatz nicht mehr (§ 32b Abs. 1 Satz 2 EStG). Angeben musst du sie in der deutschen Steuererklärung trotzdem.

Prüfe vor der Vermietung außerdem die örtlichen Regeln. In vielen Gemeinden in Frankreich und Spanien brauchst du eine Registrierung oder Lizenz für Ferienvermietung, etwa in Spanien eine regionale Touristenlizenz. Mehr dazu im Artikel Ferienhaus in Spanien.

Verkauf: Steuern auf den Gewinn

Auch den Gewinn beim Verkauf besteuert in erster Linie das Land, in dem das Haus steht:

In Deutschland gilt für private Immobilien die Spekulationsfrist von zehn Jahren. Nach den DBA mit Frankreich, Spanien und Dänemark stellt Deutschland den Gewinn aus ausländischen Immobilien in der Regel frei. Bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren kann er aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte erhöhen. Lass das vor einem Verkauf prüfen.

Erbschaft und Schenkung

Hier droht am ehesten eine doppelte Belastung. Das Land, in dem das Haus steht, darf in der Regel Erbschaftsteuer erheben. Deutschland besteuert das Erbe zusätzlich, wenn Erblasser oder Erbe in Deutschland wohnen.

Die Anrechnung verhindert eine doppelte Steuer, aber nicht, dass am Ende der höhere Satz der beiden Länder gilt. In Frankreich liegt die Erbschaftsteuer für Kinder oberhalb des Freibetrags bei bis zu 45 Prozent, für nicht verwandte Personen bei 60 Prozent. Plane den Erbfall daher früh, gegebenenfalls mit einem Testament nach dem Recht beider Länder.

Versicherung, Verwaltung und Unterhalt

Neben den Steuern fallen regelmäßige Kosten an, die viele unterschätzen:

Rechne alle Posten vor dem Kauf zusammen. Für ein typisches Ferienhaus kommen schnell mehrere Tausend Euro pro Jahr zusammen, auch wenn du es nur wenige Wochen nutzt. Mehr zum Ablauf des Kaufs liest du im Artikel Hauskauf im Ausland.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuersätze, Freibeträge und Abkommen ändern sich, und die Regeln hängen vom Einzelfall ab. Prüfe sie vor einem Kauf mit einem Steuerberater, der beide Länder kennt. Offizielle Informationen bieten unter anderem impots.gouv.fr, die Agencia Tributaria und skat.dk.

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