Ratgeber · Kaufen

Haus kaufen in Spanien: NIE, Nebenkosten und Fallstricke

Stand: November 2026 · ca. 8 Minuten Lesezeit

Spanien ist für deutsche Käufer eines der zugänglichsten Länder Europas. Ausländer dürfen frei kaufen, die Portale sind voll, und an der Küste sprechen viele Makler Deutsch oder Englisch. Der Ablauf selbst ist überschaubar. Teuer wird es, wenn du die Steuern der jeweiligen Region falsch einschätzt oder ein Haus kaufst, dessen Anbauten nie genehmigt wurden.

Vorbereitung: NIE und spanisches Konto

Ohne NIE (Número de Identidad de Extranjero) geht in Spanien nichts. Die Steuer- und Ausländernummer brauchst du für den Notartermin, das Konto, die Versorger und jede Steuererklärung. Du beantragst sie bei der Polizei in Spanien oder über ein spanisches Konsulat in Deutschland. Die Gebühr ist gering, die Wartezeit auf einen Termin kann aber Wochen dauern. Beantrage die NIE deshalb, bevor du ernsthaft verhandelst.

Ein spanisches Konto ist rechtlich nicht immer Pflicht, in der Praxis aber kaum zu umgehen. Grundsteuer, Gemeinschaftskosten, Strom und Wasser werden meist per Lastschrift von einem spanischen Konto eingezogen. Banken eröffnen für Nichtresidenten ein eigenes Kontomodell, dafür brauchst du die NIE und eine Bescheinigung über deinen Status als Nichtresident.

Sinnvoll ist außerdem ein eigener Anwalt („abogado“), der unabhängig vom Makler arbeitet. Er prüft die Unterlagen, setzt den Vorvertrag auf und kann dich mit einer Vollmacht („poder“) beim Notar vertreten, falls du nicht anreisen kannst. Üblich ist ein Honorar von etwa einem Prozent des Kaufpreises, oft mit Mindestbetrag.

Die Prüfung: Nota Simple und Co.

Vor jeder Anzahlung steht die Prüfung des Objekts. Die wichtigsten Unterlagen:

Vom Vorvertrag bis zum Grundbuch

  1. Reservierung. Oft verlangt der Makler eine kleine Reservierungsgebühr, damit das Objekt vom Markt genommen wird. Kläre schriftlich, unter welchen Bedingungen du sie zurückbekommst.
  2. Contrato de arras. Der Vorvertrag mit Anzahlung, meist rund 10 Prozent des Preises. Üblich sind „arras penitenciales“: Springst du ab, verlierst du die Anzahlung. Springt der Verkäufer ab, zahlt er dir das Doppelte zurück. Der Vertrag nennt Preis, Frist bis zum Notartermin und Bedingungen.
  3. Escritura beim Notar. Der eigentliche Kaufvertrag wird als öffentliche Urkunde („escritura pública de compraventa“) vor dem Notar unterzeichnet. Der Restpreis wird meist per Bankscheck oder Überweisung gezahlt, du bekommst die Schlüssel. Der Notar prüft Identität und Formalien, deine Interessen vertritt er nicht.
  4. Steuern zahlen. Die Kaufsteuer musst du in der Regel innerhalb von 30 Werktagen nach der Unterschrift erklären und bezahlen. Darum kümmert sich meist der Anwalt oder eine „gestoría“.
  5. Registro de la Propiedad. Erst mit der Eintragung ins Grundbuch bist du gegenüber Dritten geschützt. Der Notar übermittelt die Urkunde in der Regel elektronisch, die Eintragung dauert einige Wochen.

Ist der Verkäufer in Spanien nicht steuerlich ansässig, behältst du 3 Prozent des Kaufpreises ein und zahlst sie an das Finanzamt (Agencia Tributaria). Das ist eine Vorauszahlung auf seine Steuer auf den Veräußerungsgewinn. Versäumst du das, haftet die Immobilie für diesen Betrag.

Kaufsteuern: ITP oder IVA

Welche Steuer anfällt, hängt davon ab, ob du gebraucht oder neu kaufst.

Bestandsimmobilie: Es fällt die Grunderwerbsteuer ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) an. Die Sätze legen die Regionen fest. Für die bei Deutschen beliebten Regionen gelten derzeit etwa diese allgemeinen Sätze:

RegionITP-Regelsatz (ca.)Hinweis
Valencia (Costa Blanca)9 %seit Juni 2026, vorher 10 %; 11 % über 1 Mio. Euro
Andalusien (Costa del Sol)7 %einheitlicher Satz
Murcia (Costa Cálida)8 %Ermäßigungen für bestimmte Gruppen
Katalonien (Costa Brava)10–13 %gestaffelt, 10 % bis 600.000 Euro
Balearen (Mallorca)8–13 %gestaffelt, 8 % bis 400.000 Euro
Kanaren6,5 %Regelsatz

Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, mindestens aber der sogenannte Referenzwert („valor de referencia“) des Katasters. Liegt dein Preis darunter, zahlst du auf den höheren Wert.

Neubau vom Bauträger: Statt ITP zahlst du Mehrwertsteuer IVA, für Wohnungen und Häuser 10 Prozent. Dazu kommt die Urkundensteuer AJD (Actos Jurídicos Documentados), je nach Region etwa 0,5 bis 2 Prozent. Auf den Kanaren gilt statt IVA die dortige Steuer IGIC mit niedrigeren Sätzen.

Zusammen mit Notar, Grundbuch, Anwalt und Gestoría solltest du für eine Bestandsimmobilie mit etwa 10 bis 13 Prozent Nebenkosten rechnen. Ausführlich vergleicht das der Artikel Kosten und Steuern beim Ferienhaus im Ausland.

Laufende Kosten nach dem Kauf

Die typischen Fallstricke

Kurz gesagt: NIE früh beantragen, eigenen Anwalt nehmen, Nota Simple und Genehmigungen vor der Anzahlung prüfen, 3 Prozent einbehalten, wenn der Verkäufer Nichtresident ist, und 10 bis 13 Prozent Nebenkosten einplanen.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuersätze und Regeln ändern sich, in Spanien zudem je nach Region. Prüfe sie vor einem Kauf mit einem Anwalt oder Steuerberater vor Ort.

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