Ratgeber · Auswandern
Auswandern nach Spanien: Anmeldung, Steuern und Krankenversicherung
Als EU-Bürger brauchst du für Spanien kein Visum und keine Arbeitserlaubnis. Du darfst einreisen, wohnen, arbeiten und eine Immobilie kaufen. Trotzdem gibt es einiges zu erledigen: Anmeldungen bei Polizei und Gemeinde, die Frage, wo du Steuern zahlst, und eine Krankenversicherung, die in Spanien auch anerkannt wird. Wer die Reihenfolge kennt, spart sich viele Behördengänge.
Anmeldung: grüne Karte und Padrón
Bleibst du länger als drei Monate, musst du dich ins Zentralregister für Ausländer (Registro Central de Extranjeros) eintragen lassen. Du bekommst dann das Certificado de registro de ciudadano de la Unión, wegen seiner Farbe meist „grüne Karte“ genannt. Darauf steht auch deine NIE. Zuständig ist die Ausländerbehörde („oficina de extranjería“) oder die Polizei deiner Provinz, einen Termin buchst du online über die „cita previa“. Die Gebühr liegt bei etwa 12 Euro.
Für die Registrierung musst du nachweisen, wovon du lebst:
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Anmeldung bei der Sozialversicherung.
- Selbstständige: Anmeldung als „autónomo“.
- Rentner und Nichterwerbstätige: ausreichende Mittel, etwa Rentenbescheid oder Kontoauszüge, und eine Krankenversicherung, die in Spanien gilt.
Fast ebenso wichtig ist das Empadronamiento, die Anmeldung im Einwohnerregister („padrón“) deiner Gemeinde. Du brauchst dafür Pass oder Ausweis und einen Kauf- oder Mietvertrag. Die Bescheinigung verlangen Gesundheitszentrum, Schule und Autoanmeldung. Die Gemeinde bekommt zudem pro gemeldetem Einwohner Geld vom Staat, deshalb ist die Anmeldung dort gern gesehen.
In Deutschland meldest du dich beim Einwohnermeldeamt ab. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass du dort nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig bist, reicht allein aber nicht.
Steuerresidenz: Die 183-Tage-Regel
In Spanien bist du steuerlich ansässig, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:
- Du hältst dich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien auf. Kurze Abwesenheiten zählen mit, solange du nicht nachweist, dass du anderswo steuerlich ansässig bist.
- Der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen liegt in Spanien.
- Dein Ehepartner (nicht getrennt lebend) und deine minderjährigen Kinder leben in Spanien. Dann wird vermutet, dass auch du dort ansässig bist.
Als Resident zahlst du in Spanien Einkommensteuer (IRPF) auf dein weltweites Einkommen, nach einem progressiven Tarif aus staatlichem und regionalem Anteil. Die Erklärung gibst du jeweils im Frühjahr für das Vorjahr ab. Behältst du eine Wohnung in Deutschland, kann Deutschland dich weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig ansehen. Welches Land Vorrang hat, regelt dann das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien.
Wichtig ist eine Pflicht, die viele erst spät bemerken: Mit dem Modelo 720 meldest du als Resident Vermögen im Ausland, sobald eine Kategorie den Wert von 50.000 Euro übersteigt: Konten, Wertpapiere und Versicherungen oder Immobilien. Die Meldung ist bis Ende März fällig und nur zu wiederholen, wenn sich der Wert deutlich ändert. Die früher drastischen Strafen wurden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2022 abgeschafft, die Meldepflicht besteht aber weiter. Für Kryptowerte im Ausland gibt es mit dem Modelo 721 eine eigene Meldung. Einzelne Regionen erheben zudem Vermögensteuer, je nach Region mit unterschiedlich hohen Freibeträgen.
Deutsche Rente in Spanien
Die Rentenversicherung zahlt deine Rente auch nach Spanien. Teile ihr deine neue Adresse mit, und schick jährlich die Lebensbescheinigung zurück, die sie dir zusendet.
Steuerlich gilt grob, nach dem Abkommen zwischen Deutschland und Spanien:
- Gesetzliche Rente: Deutschland darf einen begrenzten Teil besteuern, Spanien besteuert als Wohnsitzland ebenfalls und rechnet die deutsche Steuer an. Für Rentner im Ausland ist in Deutschland das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
- Beamtenpensionen: werden grundsätzlich nur in Deutschland besteuert.
- Betriebs- und Privatrenten: werden in der Regel in Spanien besteuert, für staatlich geförderte Verträge wie Riester und Rürup gelten Sonderregeln.
Die Details hängen vom Rentenbeginn und der Art der Rente ab. Lass dir vor dem Umzug von einem Steuerberater ausrechnen, was netto übrig bleibt.
Krankenversicherung
Wie du in Spanien versichert bist, hängt davon ab, ob du arbeitest oder Rente beziehst.
- Rentner mit gesetzlicher Krankenversicherung: Deine Krankenkasse stellt dir das Formular S1 aus. Damit meldest du dich bei der spanischen Sozialversicherung (INSS) an und bekommst eine Gesundheitskarte („tarjeta sanitaria“) des regionalen Gesundheitsdienstes. Die Kosten trägt deine deutsche Kasse, die Beiträge zahlst du weiter in Deutschland.
- Arbeitnehmer und Selbstständige: Mit der Anmeldung zur spanischen Sozialversicherung bist du automatisch im öffentlichen Gesundheitssystem versichert.
- Ohne Arbeit und vor der Rente: Du brauchst in der Regel eine private Krankenversicherung, die in Spanien vollen Schutz ohne Zuzahlungen bietet. Sonst wird die Registrierung abgelehnt.
Wer mindestens ein Jahr im Padrón gemeldet ist, kann in vielen Regionen alternativ einen „convenio especial“ abschließen, eine freiwillige Versicherung im öffentlichen System. Sie kostet derzeit 60 Euro im Monat unter 65 Jahren und 157 Euro ab 65. Die Bedingungen legt die Region fest. Auskünfte zum S1-Verfahren gibt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
Auto und Führerschein
Dein deutscher Führerschein gilt in Spanien weiter. Ist er abgelaufen, erneuerst du ihn als Resident nach spanischen Regeln bei der Verkehrsbehörde DGT.
Mit deutschem Kennzeichen darfst du als Resident aber nicht dauerhaft fahren. Spätestens nach etwa sechs Monaten im Land solltest du dein Auto ummelden. Dazu gehören eine technische Prüfung (ITV), ein spanisches Datenblatt, die Zulassungssteuer und die Anmeldung bei der DGT. Bei einem Umzug kannst du dich von der Zulassungssteuer befreien lassen, wenn du das Auto schon eine Weile vor dem Umzug besitzt. Die Ummeldung übernimmt meist eine Gestoría.
Sprache und Alltag
An der Küste kommst du mit Deutsch und Englisch weit, bei Behörden, im Gesundheitszentrum und mit Handwerkern aber nicht. Wer länger bleibt, sollte Spanisch lernen, idealerweise schon vor dem Umzug. In Katalonien, Valencia und auf den Balearen ist zudem Katalanisch beziehungsweise Valencianisch Amtssprache, Spanisch reicht im Alltag aber aus.
Rechne damit, dass Behördentermine schwer zu bekommen sind. Viele Zugezogene beauftragen für Anmeldungen, Steuern und Auto eine Gestoría. Das kostet Geld, spart aber Zeit und Fehler. Wenn du vor dem Umzug ein Haus kaufen willst, lies auch Haus kaufen in Spanien.
Reihenfolge, die sich bewährt hat: NIE beantragen, Wohnung kaufen oder mieten, im Padrón anmelden, grüne Karte beantragen, Krankenversicherung (S1 oder privat) klären, in Deutschland abmelden, Auto ummelden.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln, Gebühren und Steuersätze ändern sich und unterscheiden sich in Spanien je nach Region. Prüfe sie vor dem Umzug mit einem Steuerberater oder Anwalt.
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