Ratgeber · Auswandern

Auswandern nach Frankreich: Was du vorher klären musst

Stand: November 2026 · ca. 7 Minuten Lesezeit

Für Deutsche ist der Umzug nach Frankreich rechtlich einfach. Du brauchst kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Schwierig wird es bei den Dingen, die in Deutschland von selbst laufen: Krankenversicherung, Steuern, Bankkonto, Auto. Die französische Verwaltung ist gründlich und arbeitet viel mit Nachweisen. Wer vorher weiß, was kommt, spart Monate.

Aufenthaltsrecht und Wohnsitz

Als EU-Bürger darfst du in Frankreich leben, arbeiten und studieren. Für die ersten drei Monate reicht ein gültiger Ausweis. Bleibst du länger, musst du eine von drei Voraussetzungen erfüllen: Du arbeitest dort, auch selbstständig, du studierst, oder du hast ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung. Das betrifft vor allem Rentner und Menschen ohne Job in Frankreich.

Einen Aufenthaltstitel brauchst du nicht. Du kannst freiwillig einen beantragen. Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt hast du ein Daueraufenthaltsrecht.

Eine Meldepflicht wie in Deutschland gibt es in Frankreich nicht. Es gibt kein Einwohnermeldeamt. Deinen Wohnsitz weist du mit einem „justificatif de domicile“ nach, meist einer Strom- oder Internetrechnung oder dem Mietvertrag. Diese Rechnung brauchst du für fast alles: Bank, Krankenkasse, Auto. Kümmere dich deshalb früh darum, dass ein Vertrag auf deinen Namen läuft.

In Deutschland musst du dich beim Bürgeramt abmelden, wenn du deine Wohnung dort aufgibst. Die Frist beträgt zwei Wochen nach dem Auszug.

Krankenversicherung: PUMa und Carte Vitale

Frankreich hat ein staatliches Gesundheitssystem mit dem Namen PUMa („protection universelle maladie“). Wer dort arbeitet, ist ab Beginn der Beschäftigung versichert. Wer nicht arbeitet, kann nach drei Monaten stabilem Aufenthalt aufgenommen werden, sofern das Aufenthaltsrecht besteht. Zuständig ist die örtliche Krankenkasse CPAM. Nach der Anmeldung bekommst du eine Sozialversicherungsnummer und die Carte Vitale, die Versichertenkarte.

Deutsche Rente in Frankreich

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt deine Rente auch nach Frankreich, auf ein deutsches oder französisches Konto. Einmal im Jahr musst du eine Lebensbescheinigung schicken.

Welches Land die Rente besteuert, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich. Grob gilt:

Für Rentner im Ausland ist in Deutschland das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Dort klärst du, ob in Deutschland noch Steuer anfällt. Hast du in Deutschland vermietete Immobilien, bleiben deren Einkünfte meist in Deutschland steuerpflichtig.

Steuern

In Frankreich steuerpflichtig bist du, wenn dort dein Haushalt oder dein Lebensmittelpunkt liegt, wenn du dort hauptsächlich arbeitest oder dort den Schwerpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen hast. Eine dieser Bedingungen reicht.

Im Jahr des Umzugs bist du oft in beiden Ländern teilweise steuerpflichtig. Ein Steuerberater, der beide Systeme kennt, lohnt sich zumindest im ersten Jahr.

Bankkonto

Rechtlich müssen französische Behörden und Unternehmen eine deutsche IBAN akzeptieren. In der Praxis klappt das nicht immer, etwa beim Vermieter oder bei manchen Versorgern. Ein französisches Konto macht den Alltag einfacher.

Für die Kontoeröffnung brauchst du meist Ausweis, Wohnsitznachweis und oft einen Einkommensnachweis. Online-Banken sind oft schneller als Filialbanken. Lehnt jede Bank ab, hast du ein gesetzliches Recht auf ein Basiskonto. Die Banque de France weist dir dann eine Bank zu.

Auto und Führerschein

Deinen deutschen Führerschein kannst du in Frankreich weiter nutzen. Umtauschen musst du ihn nur in Sonderfällen, etwa bei Verlust oder nach einem Verkehrsverstoß in Frankreich, der Punkte kostet.

Dein Auto musst du dagegen umschreiben lassen, und zwar innerhalb eines Monats nach dem Umzug. Das läuft online über die Behörde ANTS. Du brauchst unter anderem:

Die Gebühr für die neue Zulassung („carte grise“) hängt von der Region, der Leistung und dem CO₂-Ausstoß ab. Bei großen Motoren kann zusätzlich eine Umweltabgabe fällig werden.

Sprache und Alltag

Für EU-Bürger gibt es keine Sprachpflicht. Trotzdem ist Französisch der wichtigste Punkt dieser Liste. Behörden, Ärzte, Handwerker und Nachbarn sprechen außerhalb der Touristenorte selten Deutsch oder Englisch. Ein Grundkurs vor dem Umzug und regelmäßiger Unterricht danach erleichtern alles, vom Arzttermin bis zum Gespräch mit dem Bürgermeister.

Rechne damit, dass vieles länger dauert als erwartet. Behörden verlangen Originale, Übersetzungen und manchmal eine internationale Geburtsurkunde. Bestell die vor dem Umzug beim Standesamt.

Checkliste vor dem Umzug

Vor dem Umzug klären

  • Wohnung oder Haus gefunden, Vertrag für Strom oder Internet auf deinen Namen
  • Krankenversicherung für die Übergangszeit, bei Rentnern Formular S1
  • Steuerliche Folgen für Rente, Mieteinnahmen und Kapitalerträge geprüft
  • Internationale Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde bestellt
  • Abmeldung in Deutschland, Nachsendeauftrag, Kündigungen
  • Unterlagen für das Auto, vor allem die COC-Bescheinigung

Offizielle Informationen zu Aufenthalt, Krankenversicherung und Steuern findest du auf service-public.fr. Wenn du in Frankreich ein Haus kaufen willst, lies weiter im Artikel Haus kaufen in Frankreich.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Zuständigkeiten ändern sich. Prüfe deine Situation vor dem Umzug mit einem Steuerberater und den zuständigen Stellen.

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