Ratgeber · Auswandern
Auswandern nach Frankreich: Was du vorher klären musst
Für Deutsche ist der Umzug nach Frankreich rechtlich einfach. Du brauchst kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Schwierig wird es bei den Dingen, die in Deutschland von selbst laufen: Krankenversicherung, Steuern, Bankkonto, Auto. Die französische Verwaltung ist gründlich und arbeitet viel mit Nachweisen. Wer vorher weiß, was kommt, spart Monate.
Aufenthaltsrecht und Wohnsitz
Als EU-Bürger darfst du in Frankreich leben, arbeiten und studieren. Für die ersten drei Monate reicht ein gültiger Ausweis. Bleibst du länger, musst du eine von drei Voraussetzungen erfüllen: Du arbeitest dort, auch selbstständig, du studierst, oder du hast ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung. Das betrifft vor allem Rentner und Menschen ohne Job in Frankreich.
Einen Aufenthaltstitel brauchst du nicht. Du kannst freiwillig einen beantragen. Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt hast du ein Daueraufenthaltsrecht.
Eine Meldepflicht wie in Deutschland gibt es in Frankreich nicht. Es gibt kein Einwohnermeldeamt. Deinen Wohnsitz weist du mit einem „justificatif de domicile“ nach, meist einer Strom- oder Internetrechnung oder dem Mietvertrag. Diese Rechnung brauchst du für fast alles: Bank, Krankenkasse, Auto. Kümmere dich deshalb früh darum, dass ein Vertrag auf deinen Namen läuft.
In Deutschland musst du dich beim Bürgeramt abmelden, wenn du deine Wohnung dort aufgibst. Die Frist beträgt zwei Wochen nach dem Auszug.
Krankenversicherung: PUMa und Carte Vitale
Frankreich hat ein staatliches Gesundheitssystem mit dem Namen PUMa („protection universelle maladie“). Wer dort arbeitet, ist ab Beginn der Beschäftigung versichert. Wer nicht arbeitet, kann nach drei Monaten stabilem Aufenthalt aufgenommen werden, sofern das Aufenthaltsrecht besteht. Zuständig ist die örtliche Krankenkasse CPAM. Nach der Anmeldung bekommst du eine Sozialversicherungsnummer und die Carte Vitale, die Versichertenkarte.
- Erstattung: Die staatliche Kasse übernimmt nur einen Teil der Kosten. Den Rest deckt eine Zusatzversicherung („mutuelle“). Fast alle Franzosen haben eine. Plane sie fest ein.
- Hausarzt: Melde einen „médecin traitant“ an. Ohne ihn erstattet die Kasse weniger.
- Rentner aus Deutschland: Bist du in Deutschland gesetzlich als Rentner versichert, beantragst du bei deiner Krankenkasse das Formular S1. Damit meldest du dich bei der CPAM an. Deutschland trägt die Kosten, du zahlst die Beiträge weiter aus deiner deutschen Rente.
- Übergangszeit: Bis die Anmeldung durch ist, kann es dauern. Sorge dafür, dass du in dieser Zeit versichert bist, etwa über deine bisherige Kasse oder eine private Auslandskrankenversicherung.
Deutsche Rente in Frankreich
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt deine Rente auch nach Frankreich, auf ein deutsches oder französisches Konto. Einmal im Jahr musst du eine Lebensbescheinigung schicken.
Welches Land die Rente besteuert, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich. Grob gilt:
- Gesetzliche Rente: Seit 2016 wird sie bei Wohnsitz in Frankreich nur in Frankreich besteuert.
- Beamtenpension: Sie wird in der Regel weiter in Deutschland besteuert.
- Betriebs- und Privatrenten: Hier hängt es von der Art der Rente ab. Lass das prüfen.
Für Rentner im Ausland ist in Deutschland das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Dort klärst du, ob in Deutschland noch Steuer anfällt. Hast du in Deutschland vermietete Immobilien, bleiben deren Einkünfte meist in Deutschland steuerpflichtig.
Steuern
In Frankreich steuerpflichtig bist du, wenn dort dein Haushalt oder dein Lebensmittelpunkt liegt, wenn du dort hauptsächlich arbeitest oder dort den Schwerpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen hast. Eine dieser Bedingungen reicht.
- Steuererklärung: Sie ist jedes Jahr im Frühjahr fällig, für das Vorjahr. Die erste Erklärung gibst du in der Regel in Papierform beim zuständigen Finanzamt ab. Danach geht es online auf impots.gouv.fr.
- Quellensteuer: Seit 2019 zieht Frankreich die Einkommensteuer laufend ein, bei Arbeitnehmern über den Lohn, bei Rentnern über Vorauszahlungen vom Konto.
- Familie: Frankreich besteuert den Haushalt. Ehepaare und eingetragene Partner werden gemeinsam veranlagt. Kinder senken die Steuer über den Familienquotienten.
- Konten im Ausland: Jedes Konto außerhalb Frankreichs musst du mit der Steuererklärung angeben, auch wenn es leer ist. Dafür gibt es das Formular 3916. Wer das vergisst, riskiert eine Strafe von 1.500 Euro pro Konto.
Im Jahr des Umzugs bist du oft in beiden Ländern teilweise steuerpflichtig. Ein Steuerberater, der beide Systeme kennt, lohnt sich zumindest im ersten Jahr.
Bankkonto
Rechtlich müssen französische Behörden und Unternehmen eine deutsche IBAN akzeptieren. In der Praxis klappt das nicht immer, etwa beim Vermieter oder bei manchen Versorgern. Ein französisches Konto macht den Alltag einfacher.
Für die Kontoeröffnung brauchst du meist Ausweis, Wohnsitznachweis und oft einen Einkommensnachweis. Online-Banken sind oft schneller als Filialbanken. Lehnt jede Bank ab, hast du ein gesetzliches Recht auf ein Basiskonto. Die Banque de France weist dir dann eine Bank zu.
Auto und Führerschein
Deinen deutschen Führerschein kannst du in Frankreich weiter nutzen. Umtauschen musst du ihn nur in Sonderfällen, etwa bei Verlust oder nach einem Verkehrsverstoß in Frankreich, der Punkte kostet.
Dein Auto musst du dagegen umschreiben lassen, und zwar innerhalb eines Monats nach dem Umzug. Das läuft online über die Behörde ANTS. Du brauchst unter anderem:
- die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I und II,
- eine europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC) vom Hersteller,
- eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung („quitus fiscal“) vom französischen Finanzamt,
- bei Autos, die älter als vier Jahre sind, eine gültige technische Prüfung.
Die Gebühr für die neue Zulassung („carte grise“) hängt von der Region, der Leistung und dem CO₂-Ausstoß ab. Bei großen Motoren kann zusätzlich eine Umweltabgabe fällig werden.
Sprache und Alltag
Für EU-Bürger gibt es keine Sprachpflicht. Trotzdem ist Französisch der wichtigste Punkt dieser Liste. Behörden, Ärzte, Handwerker und Nachbarn sprechen außerhalb der Touristenorte selten Deutsch oder Englisch. Ein Grundkurs vor dem Umzug und regelmäßiger Unterricht danach erleichtern alles, vom Arzttermin bis zum Gespräch mit dem Bürgermeister.
Rechne damit, dass vieles länger dauert als erwartet. Behörden verlangen Originale, Übersetzungen und manchmal eine internationale Geburtsurkunde. Bestell die vor dem Umzug beim Standesamt.
Checkliste vor dem Umzug
Vor dem Umzug klären
- Wohnung oder Haus gefunden, Vertrag für Strom oder Internet auf deinen Namen
- Krankenversicherung für die Übergangszeit, bei Rentnern Formular S1
- Steuerliche Folgen für Rente, Mieteinnahmen und Kapitalerträge geprüft
- Internationale Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde bestellt
- Abmeldung in Deutschland, Nachsendeauftrag, Kündigungen
- Unterlagen für das Auto, vor allem die COC-Bescheinigung
Offizielle Informationen zu Aufenthalt, Krankenversicherung und Steuern findest du auf service-public.fr. Wenn du in Frankreich ein Haus kaufen willst, lies weiter im Artikel Haus kaufen in Frankreich.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Zuständigkeiten ändern sich. Prüfe deine Situation vor dem Umzug mit einem Steuerberater und den zuständigen Stellen.
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