Ratgeber · Kaufen

Haus kaufen in Frankreich: Ablauf, Notar und Nebenkosten

Stand: November 2026 · ca. 7 Minuten Lesezeit

Als EU-Bürger kannst du in Frankreich ohne Einschränkungen Immobilien kaufen. Du brauchst keinen Wohnsitz und keine Genehmigung. Der Ablauf ist streng geregelt und läuft über einen Notar. Das schützt dich, macht den Kauf aber nicht automatisch sicher. Die meisten Probleme entstehen vor der ersten Unterschrift, beim Vorvertrag und bei den Gutachten.

Der Ablauf im Überblick

Zwischen Einigung und Schlüsselübergabe vergehen in Frankreich in der Regel etwa drei Monate. In dieser Zeit holt der Notar Unterlagen ein, die Gemeinde prüft ihr Vorkaufsrecht und du klärst die Finanzierung.

  1. Angebot. Du machst ein schriftliches Angebot („offre d'achat“). Nimmt der Verkäufer an, ist das noch kein Kauf.
  2. Vorvertrag. Ihr unterzeichnet den „compromis de vente“ oder eine „promesse de vente“. Danach läuft deine Widerrufsfrist.
  3. Wartezeit. Notar, Bank und Behörden arbeiten die Bedingungen des Vorvertrags ab.
  4. Kaufvertrag. Beim Notar unterzeichnest du die „acte authentique“, zahlst den Rest und bekommst die Schlüssel.

Der Vorvertrag: compromis de vente

Der „compromis de vente“ verpflichtet beide Seiten zum Kauf. Er legt Preis, Termin und die Bedingungen fest, unter denen der Kauf platzen darf. Die Alternative ist die „promesse unilatérale de vente“: Dabei verpflichtet sich nur der Verkäufer, du erhältst eine Kaufoption für eine bestimmte Zeit. Für dich als Käufer ist der Unterschied im Alltag gering.

Mit der Unterschrift zahlst du meist eine Anzahlung von 5 bis 10 Prozent des Preises. Sie geht nicht an den Verkäufer, sondern auf ein Treuhandkonto beim Notar oder Makler.

Gut zu wissen

  • 10 Tage Widerruf: Als privater Käufer einer Wohnimmobilie kannst du innerhalb von zehn Tagen ohne Begründung zurücktreten. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung des unterzeichneten Vertrags, etwa per Einschreiben. Die Anzahlung bekommst du dann zurück.
  • Finanzierungsvorbehalt: Finanzierst du mit Kredit, gilt gesetzlich eine aufschiebende Bedingung („condition suspensive de prêt“). Bekommst du den Kredit trotz ernsthafter Bemühung nicht, ist der Vertrag hinfällig. Zahlst du bar, musst du das handschriftlich im Vertrag vermerken.
  • Weitere Bedingungen: Du kannst zusätzliche Bedingungen aufnehmen lassen, etwa eine Baugenehmigung für einen geplanten Umbau.

Nach Ablauf der zehn Tage ist der Vertrag bindend. Springst du ohne vereinbarten Grund ab, verlierst du in der Regel die Anzahlung. Lass den Entwurf deshalb vorher übersetzen und prüfen.

Die Pflichtgutachten: diagnostics

Der Verkäufer muss ein Paket an Gutachten vorlegen, das „dossier de diagnostic technique“. Es wird dem Vorvertrag beigefügt. Welche Gutachten nötig sind, hängt vom Baujahr, der Lage und der Ausstattung ab:

Lies die Gutachten genau, besonders den Energieausweis. Ein Haus der Klasse F oder G darfst du nicht mehr unbegrenzt langfristig vermieten. Die Sanierung kann den Kaufpreis schnell übersteigen. Das Energieaudit nennt dir dafür eine grobe Kostenschätzung.

Notar und acte authentique

Ohne Notar („notaire“) gibt es keinen Immobilienkauf in Frankreich. Er prüft das Grundbuch, holt Auszüge aus Kataster und Bauamt ein, fragt die Vorkaufsrechte ab, zieht Steuern ein und lässt den Kauf eintragen. Er ist neutral und vertritt beide Seiten.

Du darfst einen eigenen Notar hinzuziehen. Das kostet dich in der Regel nichts extra, weil sich beide Notare die gesetzlich festgelegte Gebühr teilen. Ein zweiter Notar, der Deutsch spricht oder Erfahrung mit deutschen Käufern hat, ist eine gute Absicherung.

Bei der „acte authentique“ musst du nicht persönlich anwesend sein. Du kannst eine Vollmacht („procuration“) erteilen. Der Restbetrag muss vorher auf dem Konto des Notars sein. Bargeld akzeptiert er nicht.

Vorkaufsrechte: SAFER und Gemeinde

Bevor der Kauf vollzogen wird, fragt der Notar mögliche Vorkaufsrechte ab. Zwei sind wichtig:

Kaufst du ein Landhaus mit viel Land, frag früh, welche Flächen betroffen sind. Manchmal lohnt es, Haus und Agrarland getrennt zu behandeln.

Nebenkosten beim Kauf

Was in Frankreich „frais de notaire“ heißt, sind zum größten Teil Steuern. Der Notar zieht sie nur ein. Bei Bestandsimmobilien liegen die Kosten insgesamt meist bei 7 bis 8 Prozent des Kaufpreises, bei Neubauten bei etwa 2 bis 3 Prozent.

PostenHöhe (Bestandsimmobilie)Hinweis
Grunderwerbsteuer („droits de mutation“)meist etwa 6,3 % des PreisesSeit April 2025 dürfen die Départements ihren Anteil anheben. Die meisten haben das getan.
Notargebühr („émoluments“)knapp 1 % plus Mehrwertsteuergesetzlich festgelegt, degressiv
Auslagen und Eintragungeinige hundert bis gut tausend EuroGrundbuch, Auszüge, Kataster
Maklerprovisionhäufig 4–8 %meist im Preis enthalten; der Vertrag legt fest, wer zahlt

Möbel, die mitverkauft werden, kannst du getrennt im Vertrag aufführen. Auf ihren Wert fällt keine Grunderwerbsteuer an. Der Ansatz muss aber realistisch sein. Mehr zu den Kosten nach dem Kauf liest du im Artikel Kosten und Steuern beim Ferienhaus im Ausland.

Laufende Steuern

Typische Fallstricke

Offizielle Informationen zum Vorvertrag findest du auf service-public.fr, dem Portal der französischen Verwaltung.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuersätze und Regeln ändern sich. Prüfe sie vor einem Kauf mit einem Notar, Anwalt oder Steuerberater in Frankreich.

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